Um mögliche Schäden durch ionisierende Strahlen abschätzen, Grenzwerte für beruflich strahlenexponierte Personen festlegen, Strahlenschutzmaßnahmen vor Inbetriebnahme eines Gerätes planen und überprüfen und die tatsächliche Exposition von Menschen kontrollieren zu können, bedarf es bei ionisierender Strahlung des Messens (der Dosimetrie) und eines Messwertes, der sich mit der biologischen Wirkung der Strahlung korrelieren lässt.
Nur ein Dosisbegriff, der das biologische Risiko ionisierender Strahlung widerspiegelt, ist für die Risiko-Nutzen-Abwägung zu gebrauchen. Schließlich müssen die Gefahren der Exposition bspw. gegen die konkreten medizinischen Möglichkeiten, die sich aus der Diagnose ergeben, abgewogen werden. Das geht aber nur mit einer Konkretisierung auch des biologischen Risikos. Die Systematik der Dosimetrie und die in der Dosimetrie verwendeten Dosisbegriffe zielen darauf ab.
Unterschiedliche Dosisbegriffe bringen unterschiedliche Dinge zum Ausdruck. Man sollte sie kennen.
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Die Dosimetrie in der Medizin muss dazu führen, die potenzielle biologische Wirkung der Strahlung abschätzen und in die Risiko-Nutzen-Abwägung einbringen zu können.
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Unter Äquivalentdosis werden Messgrößen für ionisierende Strahlen verstanden, die strahlenart-normiert sind. Äquivalentdosen gleicher Größe sollen also - unabhängig von der verwendeten Strahlenart - die gleiche biologische Wirksamkeit haben.
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Für die Rechtfertigung einer medizinischen Strahlenanwendung ist zur Nutzen-Risiko-Abwägung auch die Abschätzung der Strahlenexposition erforderlich.
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