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Trockenbauwände und -decken ermöglichen baulichen Strahlenschutz mit geringem Aufwand und ohne Blei.
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Die rechtfertigende Indikation ist ein Rechtsbegriff. Sie ist die zwingende Voraussetzung, um an einem Menschen lege artis ionisierende Strahlen anwenden zu dürfen. Zum Stellen der rechtfertigenden Indikation sind Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu gehört u.a. die entsprechende Qualifikation des Arztes oder Zahnarztes, der die rechtfertigende Indikation stellt.
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Kommunikationssicherheit durch aktive Kommunikationsschleifen – nicht nur in der Radiologie sinnvoll.
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Befundung ist im Strahlenschutzrecht ein durch die Qualitätssicherungsrichtlinie definierter Begriff. Strahlenschutzrechtlich ist die Befundung im Übrigen eingebunden in die Anwendung von Röntgenstrahlen. Sie ist insofern an die Fachkunde gebunden. Demnach kann nur befunden, wer fachkundig ist oder Kenntnisse hat und von einem Fachkundigen beaufsichtigt wird. Soweit das Strahlenschutzrecht. Die medizinrechtliche Betrachtung kann hiervon abweichen.
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Was ist mit dem Begriff „Notfalldiagnostik“ gemeint und welche Situationen werden durch die Fachkunde abgedeckt?
Artikel lesenVakuum und beschleunigte Elektronen - und am Ende entsteht Röntgenstrahlung
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