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Bis Ende 2018 wird das Strahlenschutzrecht in Deutschland neu strukturiert. Initiiert wurde die Maßnahme durch die am 6. Februar 2014 in Kraft getretene Richtlinie 2013/59/Euratom. Mit dieser neuen Richtlinie soll der Strahlenschutz unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse gestärkt werden. Dazu gehört auch der Schutz vor Radon. Außerdem soll nun auch national zwischen geplanten, bestehenden und notfallbedingten Expositionssituationen unterschieden werden. Zur nationalen Umsetzung wurde am 27. Januar 2017 vom Bundeskabinett das Strahlenschutzgesetz beschlossen. Nachdem es den Bundesrat passiert haben wird, soll es spätestens zum Ende des Jahres 2018 in Kraft treten.
Artikel lesenGerade bei Kindern mit idiopathischer Skoliose ist im Rahmen der Korsettversorgung die wiederholte Bildgebung erforderlich. Mit EOS steht ein Verfahren zur Anfertigung von Röntgenscanns der Wirbelsäule in 2 Ebenen zur Verfügung, mit dem einer Studie zufolge die effektive Dosis um über 95 % reduziert werden kann. Sollte EOS nicht zur Verfügung stehen, sollte bei konventionellen Systemen kritisch geprüft werden, wie weit zur ausschließlichen Kontrolle des Skolioseverlaufs auf Bildqualität verzichtet und die Dosis reduziert werden kann.
Artikel lesenPatienten müssen außerhalb der Untersuchungsbereich durch Strahlenschutzmittel geschützt werden.
Video ansehenJung und Alt sind nicht gleich - und reagieren auch nicht in gleicher Weise auf die selben Noxen.
Video ansehenAuch in der Teleradiolgie bleibt die Pflicht, vor der Untersuchung die rechtfertigende Indikation stellen zu müssen. Es ist die Aufgabe des Teleradiologen, da nur er über die erforderliche Fachkunde verfügt.
Video ansehenTeleradiologie bedarf zur sicheren Versorgung der Patienten nicht nur dinglicher Ressourcen, sondern auch einer verlässlichen Organisation.
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