Die Exposition mit ionisierender Strahlung gehört zu unserem natürlichen Umfeld. Zusätzlich sind wir je nach Lebenssituation aber auch noch einer mehr oder minder großen zivilisatorischen Strahlenexposition ausgesetzt.
Die durchschnittliche jährliche Strahlenexposition eines Menschen in Deutschland beträgt etwa 4 mSv. Davon ist jeweils etwa die eine Hälfte natürlichen und die andere Hälfte zivilisatorischen Ursprungs.
Für die Indikationsstellung medizinischer Anwendungen sind Größenvergleiche mit der natürlichen Strahlenexposition interessant. Sie können aber die individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung im Rahmen einer medizinischen Untersuchung nicht ersetzen.
Der Vergleich von Dosiswerten unterschiedlicher Untersuchungsverfahren kann sinnvoll sein, um im Hinblick auf den zu erwartenden Nutzen das in jeder Hinsicht günstigste Verfahren auszuwählen. Dabei sollten auch Verfahren berücksichtigt werden, die frei sind von ionisierender Strahlung bspw. Sonographie (Ultraschall) und Kernspintomographie (MRT).
Bei der Verfahrenswahl können die Empfehlungen der Strahlenschutzkommission helfen. Im Rahme n der Durchführung radiologischer und nuklearmedizinischer Untersuchungen sind die diagnostischen Referenzwerte zu beachten.
Strahlung, auch ionisierende Strahlung, ist ein fester Bestandteil der Welt. Dadurch ist jeder Mensch Strahlung ausgesetzt.
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Es stammt aus dem Zerfall von Uran, ist allgegenwärtig und Ursache für einen Großteil der natürlichen Strahlenexposition.
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Es ist Strahlung unterschiedlichen Urspungs, die uns aus dem Kosmos erreicht.
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Maßgeblich wird das Ausmaß zivilisatorischer Strahlung in Deutschland durch die Medizin bestimmt.
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Die Anwendung ionisierender Strahlen bedarf der rechtfertigenden Indikation. Diese beinhaltet die Risiko-Nutzen-Abwägung, bei der auch die zu erwartende Dosis von Bedeutung sein kann.
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ALARA - As Low As Reasonably Achievable. Die Strahlenschutzkommission gibt Hilfestellung.
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