Besserer Schutz der Augenlinse möglich
Zukünftiger Grenzwert für die Augenlinse bei beruflich strahlenexponiertem Personal 20 mSv/J
06 September 2017
Bereits 2013 wurde auf EU-Ebene ein neuer Grenzwert für die Augenlinse festgelegt. In Deutschland wird der Wert erst mit dem neuen Strahlenschutzgesetz verbindlich - nicht vor Ende 2018. Der Grenzwert von 20 mSv/J könnte aber auch schon jetzt als Maßstab gelten.
Bereits mit der EU-Richtlinie 2013/59/Euratom wurde der Grenzwert der Augenlinse für beruflich strahlenexponierte Personen von 150 mSv auf 20 mSv/Jahr gesenkt. Dieser Wert wurde auch im Entwurf des „Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung“, kurz Strahlenschutzgesetz aufgenommen. Das Strahlenschutzgesetz ist zwar vom Kabinett verabschiedet, kann aber erst mit Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten, womit nicht vor Ende 2018 zu rechnen ist. Bedeutsam ist der neue Grenzwert vor allem an interventionellen radiologischen Arbeitsplätzen. Um die Einhaltung sicherzustellen, kommt neben dem Einsatz stationärer Bleiglasscheiben auch das Tragen von Strahlenschutzbrillen in Betracht. Ob zur Überwachung ein amtliches Personendosimeter gefordert sein wird, ist mehr als fraglich, da es ein solches derzeit nicht gibt und kurzfristig auch nicht zur Verfügung stehen wird. Denkbar ist, dass die Grenzwerteinhaltung im Rahmen der vorgeschriebenen Beratung und Messungen durch einen Medizinphysikexperten gesichert wird. In Anbetracht des Minimierungsgebotes und des Stands der Technik kann darüber diskutiert werden, ob der zukünftige Grenzwert rechtlich gesehen nicht auch heute schon Beachtung finden muss - denn ihn einzuhalten, stellt schon jetzt kein Probleme dar.